Internet Statement 2005-19

 

Änderung eingetreten! 11.3.2005
Mitteilung zu dem Gesetz über Versammlungsrecht und politisches Strafrecht:

Bei den umstrittenen Gesetz, das angeblich Nazidemonstrationen verhindern sollte und gleichzeitig Verbotsdrohungen gegen Linke enthielt, hat sich voräufig eine wichtige Änderung ergeben. In dem jetzigen Gesetz, das am 11.3.05 vom Bundestag verabschiedet wurde, sind die wichtigen Passagen bez. § 130, die sich gegen Linke richten, nicht mehr enthalten. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, daß eine spätere Gesetzgebung erfolgen soll. Das muß beachtet werden.

Unter anderem heißt es in der Begründung:

"Die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Umsetzung von Vorgaben aus Artikel 6 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und
fremdenfeindlicher Art in innerstaatliches Recht wird zurückgestellt, da der luxemburgische EU-Vorsitz die Beratungen zu dem Entwurf eines EURahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufgenommen hat. Dieser Entwurf beinhaltet Strafbestimmungen, die von der Zielsetzung her den Strafbestimmungen entsprechen, die das Erste Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Übereinkommen enthält, welches mit der geplanten Änderung von § 130 Abs. 3 StGB umgesetzt werden sollte. Die Umsetzung des Ersten Zusatzprotokolls soll zurückgestellt werden, bis das Beratungsergebnis zu dem EURahmenbeschluss vorliegt, der dann gleichzeitig mit dem Ersten Zusatzprotokoll umgesetzt werden sollte." (BT15/5051 elektronische Vorabfassung)

 

 

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