Internet Statement 2007-29

 

IG Metall stellt Strafantrag wegen AUB und Siemens
- Und was ist mit der Aufklärung in den eigenen Reihen bezüglich der VW-Affäre?

Die (Doppel-) Moral des IG Metall-Vorstands

 

Klas Ber 2.4.07      

 

Die IG Metall hat heute Strafantrag wegen möglicher Begünstigung der sogenannten Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) und der Beeinflussung von Betriebsratswahlen bei Siemens gestellt.

 

“‚Wir haben den Verdacht und Indizien dafür, dass die AUB durch das Unternehmen Siemens finanziert wurde, um eine Art Gegen-Gewerkschaft zur IG Metall aufzubauen’, sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters. Die IG Metall sei dadurch möglicherweise in ihrer Arbeit und bei Betriebsratswahlen benachteiligt worden. ‚Durch die Klage wollen wir endlich Transparenz haben’, sagte Peters.“

(02.04.2007, Pressemitteilung der IGM)

Der Strafantrag wurde allerdings weder gegen Siemens noch gegen einen der Manager gestellt, sondern lediglich gegen Unbekannt.

In der Affäre um Wilhelm Schelsky, ehemaliger Betriebsrat bei Siemens und eben zurückgetretener Chef der AUB, geht es um Millionenzahlungen, die in den Jahren 2001 bis 2005 in Höhe von über 14 Millionen Euro von Siemens ohne „entsprechende Gegenleistung“ an Schelsky geflossen sein sollen. Und woraus nach Ermittlungen auch teilweise die AUB finanziert worden sein soll.

 

„Nach Informationen der SZ aus Kreisen, die mit dem Fall befasst sind, hat Schelsky unter ausdrücklichem Hinweis auf bevorstehende Betriebsratswahlen und den damit verbundenen höheren Kostenaufwand bei der AUB bei Siemens um einen finanziellen Nachschlag zu seinem üblichen Honorar gebeten. Bislang bestreiten Siemens und Schelsky jedwedes verstecktes AUB-Sponsoring.“ (Süddeutsche Zeitung 29/30.3.07)

 

Nun ist diese AUB in Gewerkschafterkreisen bekannt dafür, besonders unterwürfig gegenüber dem Kapital zu sein, aber auch dafür, gegen Gewerkschaftler, insbesondere linke zu hetzen. Und gerade die KollegInnen bei Siemens haben da einiges aus ihren Erfahrungen zu berichten. Deshalb kann es eigentlich auch nicht verwundern, wenn jetzt herauskommt, daß diese Organisation von Siemens „gesponsert“ wurde.

Man kann auch hier nur fordern, daß das ganze Ausmaß der Korruption und die Fakten an die Öffentlichkeit gebracht werden, und nicht über Deals mit dem Gericht der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Sofern der Strafantrag der IG Metall da einen Beitrag zu leisten kann, kann es nur Recht sein.

 

Aber wie sieht es mit der Verfolgung und Aufklärung von Korruption in den eigenen Reihen, der IG Metall aus,  z.B. in der VW Affäre? Da läuft nach wie vor rein gar nichts. Ja, da wird nach wie vor davon abgelenkt. So sagt Peters jetzt noch, in Bezug auf die AUB und die VW-Affäre mit dem Skandal um Volkert u.a.

 

„ ‚Da wurde ein System einer Anti-Gewerkschaft aufgebaut’, sagte Peters. Daher sei dieser Fall auch mit der VW-Affäre nicht vergleichbar. ‚Dort ist ein Betriebsrat in nicht akzeptabler Weise wie ein Manager behandelt worden und hat mit diesem Status Missbrauch getrieben’, sagte Peters.“ (Süddeutsche Zeitung 29/30.3.07)

 

Diese kleine AUB konnte bisher schon nicht die IG Metall oder andere Gewerkschaften ernsthaft gefährden. Das ist ein Popanz den der IG Metall-Vorsitzende da versucht aufzubauen.

Die IG Metall, wie die anderen DGB-Gewerkschaften, haben für dieses gesellschaftliche System eine viel bedeutendere Rolle und sind fest mit dem System verbunden. Sie spielen ihre Rolle zur Aufrechterhaltung dieses Systems, bei der Abwiegelung von Kämpfen, beim Industrieabbau usw. Und schon solche Leute aus der IG Metall-Führung wie der Betriebsratsvorsitzende Volkert haben wegen ihres Einflusses auf die Arbeiter und ihre Kämpfe  viel mehr Bedeutung für das Kapital, als diese kleine AUB. Und wenn man da weiter bohrt, hat das wahrscheinlich noch ganz andere Konsequenzen als die Affäre um Schelsky und die AUB. Aber wat mut, dat mut: die ganze Aufdeckung ist gefordert. Und der Prozeß um Volkert steht an.

 

 

Der IG Metall-Vorstand stützt sich jetzt bei dem Strafantrag auf Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und zitiert daraus:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ‚eine Wahl des Betriebsrats (..) durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst (Abs. 1,1), bzw. ein Mitglied (..) des Betriebsrats um seiner Tätigkeit willen (..) begünstigt’ (Abs1,3).“

Und, ist der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Volkert, auch ehemals Mitglied im IG Metall-Vorstand, etwa nicht um seiner Tätigkeit willen „begünstigt“ und korrumpiert worden?! Warum wohl hat der IG Metall-Vorstand in diesem Fall keinen Strafantrag gestellt? Statt dessen redet Peters kindisch daher: „Dort ist ein Betriebsrat in nicht akzeptabler Weise wie ein Manager behandelt worden und hat mit diesem Status Missbrauch getrieben“.

 

Begünstigt wird solche Korruption und solch ein Verhalten des IG Metall-Vorstandes wie in der VW-Affäre auch durch die Gesetzgebung selbst, die es den Gewerkschaftsmitgliedern oder KollegInnen im Betrieb, also den eigentlich Geschädigten, nicht erlaubt, selbst einen Strafantrag zu stellen. Denn die Straftat des § 119 BetrVG wird nach dessen Absatz 2 "nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft" verfolgt.

 

 

 

 

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