Internet Statement 2007-68

 


Der  Skandal  im  Skandal

- Die unerklärten Umstände des schweren Transrapid-Unfalls 2006
     

- Die sogenannte "Aufklärung" durch die Justiz  und andere Behörden 

 

  E.Wald, 30.Juli 2007        
    

Vor fast einem Jahr, am 22.September 2006,  ereignete sich der ominöse Unfall eines Transrapidzuges im Emsland.

    

In der Öffentlichkeit waren bald viele kritische Fragen gestellt worden, wie dies  passieren konnte, und daß es keine adäquaten Sicherungsmaßnahmen gegeben hatte und vieles mehr, was aufgestoßen war.

 

Wir hatten den Skandal, nämlich daß es überhaupt zu einem solchen Unfall hatte kommen können, öffentlich bereits ausführlich problematisiert und  kurz danach in mehreren Statements auf offensichtliche Probleme, Ungereimtheiten und Widersprüche hingewiesen,  gesellschaftspolitische und internationale Auffälligkeiten und Zusammenhänge analysiert und kritisiert und gründliche Aufklärung gefordert.

 

Seinerzeit hatten wir aber auch schon feststellen müssen, daß es von  zuständigen Justizstellen in Osnabrück sehr auffällige sofortige Statements zu den Unfallursachen gab, und zwar, daß die Leitstandmitarbeiter verantwortlich seien - andere Möglichkeiten wurden offensichtlich sogleich beiseite geschoben.

 

______________________

 

 

Und nun, nach über einem dreiviertel Jahr  "Ermittlungsarbeit", verkündet der Osnabrücker Staatsanwalt Jörg Schröder am 19.7.07, im Transrapid-Untersuchungsausschuß des Niedersächsischen Landtages (nach "ndr" 19.7.07), daß die Ursache des  Unglücks geklärt sei:

 

"Das Wartungsfahrzeug, auf das der Transrapid geprallt war, sei vom Personal vergessen worden."

"Außerdem sei der Streckenabschnitt mit dem Sonderfahrzeug nicht wie vorgeschrieben für die Magnetbahn gesperrt worden."

 

Wie,  Herr Staatsanwalt Schröder? Das soll die Klärung der Ursache gewesen sein? Vom Personal sei das Wartungsfahrzeug und eine Streckensperrung vergessen worden. Das ist ja unter Kindergartenniveau! Da müßten sich doch jedem einigermaßen klar denkenden Kriminalisten die Haare  sträuben. Dazu brauchte man keine ewigen Ermittlungen, das war doch von Anfang an offensichtlich. "Menschliches Versagen" wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück doch schon am Unfallabend in der ARD-Tagesschau verkündet.

 

·                    Und weiter:
"Das Organisationsverschulden treffe die Betriebsleiter, die für einen sicheren Betrieb der Anlage zuständig seien, nicht aber die darüber stehende Geschäftsführung, sagte Schröder."

Falsch, Herr Staatsanwalt, nach den gesetzlichen Vorgaben

a) dem Allgemeinen Magnetschwebebahngesetz (AMbG) vom 19.07.1996  §3 sind "Magnetschwebebahnunternehmen (sind) verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen "

 

b) nach der Magnetschwebebahn-Bau und Betriebsordnung (MbBO) vom 23.9.1997 hat nach §23  der Unternehmer,  also die IABG oder deren Vorgänger, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und nach §24 ein Betriebshandbuch zu führen! Und in §27 wird verlangt, Betriebsleiter zu bestellen, die eigene Verantwortlichkeit der Geschäftsführung bleibt aber ausdrücklich bestehen! Soviel zum Organisationsverschulden.

 

Hier Auszüge:

 

Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG) vom 19.07.1996:

 

§ 3 Sicherheitsvorschriften

Die Magnetschwebebahnunternehmen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Magnetschwebebahnstrecken, sonstige Magnetschwebebahnanlagen, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten

                                                                               

Magnetschwebebahn-Bau und Betriebsordnung (MbBO) vom 23.9.1997:

 

§ 23 Sicherheitskonzept

(1) Der Unternehmer hat ein Sicherheitskonzept aufzustellen und dem Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung vorzulegen.

(2) Das Sicherheitskonzept muß die Ermittlung und Bewertung aller erkennbaren

Sicherheitsrisiken nach Art, Häufigkeit und Auswirkungen beschreiben und die

daraus abgeleiteten baulichen, technischen, betrieblichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festlegen.

 

§ 24 Betriebshandbuch

(1) Der Unternehmer hat für die sichere Durchführung und Überwachung des Fahrbetriebs ein Betriebshandbuch zu führen, das sowohl den Normalbetrieb als auch davon abweichende Betriebszustände berücksichtigt.

- - -

 

§ 27 Bestellung des Betriebsleiters

(1) Der Unternehmer hat zur Wahrnehmung der ihm nach dieser Verordnung obliegenden Aufgaben unbeschadet seiner eigenen Verantwortlichkeit einen Betriebsleiter zu bestellen. Er hat für diesen mindestens einen Stellvertreter zu bestellen.

 

                                                                               

 

Die Staatsanwaltschaft zur Verantwortlichkeit des Landes  Niedersachsen und des TÜV:

 

 "Der niedersächsischen Landesbehörde für Verkehr und Straßenbau, die die Genehmigung für die Testrecke erteilt, und dem TÜV sei kein gesetzwidriges Verhalten vorzuwerfen" (StA Schröder laut "ndr"19.7.07)

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Fehler auf Seiten der Genehmigungsbehörden oder des TÜV“,  ( StA Retemeyer in "noz" 24.5.07)

 

 

Hat nicht die Niedersächsische Landesverkehrsbehörde diesen Betrieb mit Sicherheitsvorschriften genehmigt und überwacht? Dann hat sie doch auch diesen sicherheitsmäßigen "Handbetrieb" mit dem Werkstattwagen genehmigt. Dann ist sie doch auch dafür verantwortlich! Oder?

·                     Oder hatte diese Behörde etwa noch nie was von Bau- oder Wartungsfahrzeugen auf der Transrapidstrecke gehört, einschließlich der Sicherheitsproblematik? Für so dumm können doch diese Landesbehörden nicht gehalten werden, auch nicht von der Staatsanwaltschaft. Wie können die denn hier plötzlich aus der Verantwortung herausgenommen werden. 

" Für die CDU und die FDP gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Sachverständigen hätten in der Anhörung mehrfach bestätigt, dass die Landesbehörde sich auf die Kompetenz des TÜV verlassen konnte."   ( im U-Ausschuß nach "ndr" 29.1.07)

Nein, kein Herausreden - Offensichtlich hatte die Landesbehörde die staatliche Aufsichtspflicht und nicht der private TÜV! So wird ein Schuh draus.

 (Obwohl hier unklar ist, warum das Land Niedersachsen - es soll sogar mal das Landwirtschaftsministerium zuständig gewesen sein! - die Verantwortung hatte und nicht das Eisenbahn-Bundesamt, s.u.)

 

 

Absolution für den TÜV?

 

Der TÜV soll nichts bemerkt oder gewußt haben 

 

".. bei der jahrelangen monatlichen Überprüfung der Betriebspraxis und der jährlichen Überprüfung der Betriebsvorschrift für die Versuchsanlage .."  (nach "ndr" 2.6.07)

 

Der TÜV ist ein Privatunternehmen, das auf Gewinnerzielung aus ist und von dem  Geld abhängt, das es von den Auftraggebern erhält. Man kann getrost davon ausgehen, daß es auch einen schönen Teil der Millionen vom  Bundesmittel-Kuchen für die Transrapidversuchsstrecke erhalten hat. Und der TÜV wird auch ganz schön verdient haben in China für seine Gutachten zur Transrapidstrecke in Shanghai.

Es ist nicht zu erwarten, dass ein solches Unternehmen neutral sein kann und den Finger in die offene Wunde "mangelhafte Sicherheitstechnik im Betriebsablauf der Transrapidstrecke"  legt, obwohl man dies von einer solchen Institution zwingend erwarten müßte.

 

Eine weitere Merkwürdigkeit:

Die Absolution für Landesbehörde und TÜV soll aus einem Gutachten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) kommen. Aber wenn man dem Gesetz folgt, ist das dem Bundesverkehrsministerium unterstehende EBA  eigentlich selbst zuständig für die Aufsicht über Magnetschwebebahnen. Wird hier etwa eine Behörde, die selbst möglicherweise ihre Pflichten verletzt hat, in derselben Sache als Gutachter tätig und erteilt anderen Behörden die Absolution? Diesen Fragen müßte die Staatsanwaltschaft doch wohl nachgehen. Immerhin gibt es die folgenden Paragraphen:

 

Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG) vom 19.07.1996:

 

§ 4 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes

(1) Das Eisenbahn-Bundesamt ist über § 1 Abs. 2 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486) hinaus auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Magnetschwebebahnen in bezug auf dieses Gesetz und den hierauf beruhenden Rechtsverordnungen.

(2) Dem Eisenbahn-Bundesamt obliegen im Rahmen dieses Gesetzes folgende Aufgaben:

1. die Ausübung der Aufsicht über die Magnetschwebebahnunternehmen, insbesondere die technische Aufsicht,

2. die Erteilung und der Widerruf einer Betriebsgenehmigung,

3. die Ausübung hoheitlicher Befugnisse sowie von Aufsichts- und Mitwirkungsrechten nach Maßgabe anderer Gesetze und Rechtsverordnungen,

4. die fachliche Untersuchung von Störungen im Magnetschwebebahnbetrieb.

 

Magnetschwebebahn-Bau und Betriebsordnung (MbBO) vom 23.9.1997:

 

§ 7 Aufsicht

(1) Das Eisenbahn-Bundesamt kann zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit

des Magnetschwebebahnbetriebs sowie zur Abwehr von der Magnetschwebebahn

ausgehender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verfügungen erlassen.

(2) Für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes bei Magnetschwebebahnen ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig, soweit diese Vorschriften den Betrieb von Fahrzeugen und Anlage, die unmittelbar der Sicherstellung des Betriebsablaufs dienen, betreffen. Zu diesen Anlagen gehören der Fahrweg, die Sicherungs-, Schalt- und Steuerungsanlagen sowie die Anlagen zur Energiezuführung. Die

Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben unberührt.

 

 

In diesem Fall liegt ist es doch nahe, daß das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) selbst juristisch als involviert und befangen angesehen werden muß und nicht für Gutachten herangezogen werden darf. Stattdessen muß dessen eigene Rolle Gegenstand von Untersuchungen sein!

 

(Das ist das gleiche Eisenbahn-Bundesamt, das auch für den ICE zuständig ist, das den Schnellfahr-Streckenverlauf Eschede mit der gefährlichen Brücke zu genehmigen hatte und auch die fahrlässig verwendeten neuen ICE-Radreifen mit Gummi-Isolierung, eine der technischen Ursachen des schlimmsten ICE-Unfalls in Eschede mit 101 Toten , zu genehmigen hatte.)

 

Man höre nun den Chef des EBA, Keppel,  zum Transrapid-Unglück:

 

"Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) haben keine Hinweise auf Sicherheitsmängel auf der Transrapid-Versuchsanlage im Emsland vorgelegen. Das sagte EBA-Präsident Armin Keppel am Donnerstag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags zu dem Transrapid-Unglück vom September. "Wir waren in das konkrete Betriebsgeschehen nicht eingebunden",  ("ndr" 15.2.07)

 

 

"Seine Behörde habe keine Bedenken geäußert, als auf der Strecke täglich bis zu 1.000 Personen mit dem Transrapid fuhren, sagte Keppel zudem. Es habe sich dabei nicht um eine Personenbeförderung von A nach B gehandelt, sondern weiterhin um einen Versuchsbetrieb. Daher habe es für das EBA auch keinen Anlass für Kontrollen gegeben." ("ndr" 15.2.07)

 

Wie, Herr Keppel, hier werden täglich Tausend Personen befördert, insgesamt sollen es sogar schon eine dreiviertel Million gewesen sein, und Sie sagen, das sei keine Personenbeförderung ?! Das sei ein Versuchsbetrieb, deshalb mußten Sie das nicht kontrollieren?!

Ein Versuchsbetrieb mit 750 000 lebenden menschlichen Versuchskaninchen - oder wie?!  Hat man je gehört, daß sich ein Behördenchef so menschenverachtend aus der eigenen Verantwortung herausgestohlen hat.

 

Und welche Rolle spielt eigentlich das Bundesverkehrministerium?

 

"Das Bundesverkehrsministerium hatte den Mitarbeitern des Eisenbahn-Bundesamtes zunächst keine Aussage-Genehmigung erteilt, korrigierte aber später seine Entscheidung. Das EBA ist für die geplante Strecke in München zuständig und wollte auch die Zuständigkeit für die Strecke im Emsland übernehmen. Das Land hatte diesen Schritt abgelehnt, im Jahr 2004 aber eine enge Kooperation mit dem EBA vereinbart."   ("ndr" 15.2.07)

 

Wieso hat das EBA die Verantwortung angeblich nicht offiziell, stattdessen wird über Rangeleien mit dem Land Niedersachsen um die Zuständigkeit berichtet? Welche Deals laufen da? Und wieso wurde eigentlich kurz vor dem Unfall die  IABG zum Betreiber gemacht, über deren Rolle als Unternehmen im Rüstungsbereich wir bereits geschrieben haben?

 

 

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Unter diesen gesamten sehr fragwürdigen Umständen berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ bereits am 24.5.07, daß laut dem Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft Retemeyer es noch offen sei,

"Ob und wann es nun zu einer Hauptverhandlung kommen wird"

 

"Ausdrücklich bestätigte Retemeyer, dass es nicht zwingend zu einem öffentlichen Prozess kommen müsse, sondern dass in diesem Fall auch eine Ahndung per Strafbefehl erfolgen könnte."

 

 

Das ist ja ganz unglaublich:

Da gibt es einen ominösen Unfall, der 23 Menschenleben kostet und zudem dazu beiträgt, die in diesem Land entwickelte modernste Landverkehrstechnik der Magnetschwebebahn zu diskreditieren, da liegt anscheinend  ein Sicherheitskonzept der Betreiber vor - genehmigt und beaufsichtigt von diversen Behörden- , das haarsträubend ist, weil es zulässt, daß  in einen elektronisch gesicherten Zugbetrieb ungesicherte Nebenfahrzeuge eingeschleust werden können. Da treten verschiedenste Widersprüche offen zu Tage, es stellen sich sogar langsam Zweifel ein, ob überhaupt ein Sicherheitskonzept existiert, und es ist zu klären, welche Behörde welche Verantwortung nicht wahrgenommen hat.

 

Und dann überlegt die Osnabrücker Justiz - die sich nicht gerade durch ausführliche Aufklärung der Öffentlichkeit  hervorgetan hatte, auf die immer wieder von der  Öfffentlichkeit gedrängt wurde -,  ob es überhaupt zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen müsse, oder ob nicht Ahndung per Strafbefehl reicht!

Das Ganze entwickelt sich immer mehr auch  zu  einem Justiz-Skandal!

 

Warum scheut die Justiz die Öffentlichkeit?

Was soll da unter den Teppich gekehrt werden ?

 

Nicht diejenigen sind die Hauptverantwortlichen, die einen verantwortungslosen steinzeitlichen "Handbetrieb" praktisch durchführen mußten und dabei, so scheint es, folgenschwere persönliche Fehler gemacht haben, sondern diejenigen, die dieses Sicherheitskonzept planten, genehmigten und beaufsichtigten, und auch diejenigen politisch Verantwortlichen, die den Transrapid aufs politische Abstellgleis geschoben haben.

 

Die volle juristische Aufklärung und Ahndung dieses gravierenden Falles muß öffentlich erfolgen! 

 

 

 

Diskussionsbeiträge:

 

Email von Waltrud S. vom 2.8.07:

Guten Tag,

bei seinem Transrapid-Artikel macht Ihr Autor E.Wald zumindest einen Fehler:

Die TVE war eher da als die Magnetbahn-Gesetze. Die TVE wurde nach dem Versuchsanlagengesetz von 1976 (?) gebaut und gilt damit rechtlich nicht als Magnetbahn, sondern als Versuchsanlage. § 12 bestimmt, dass die Verantwortung für Versuchsanlagen, die nicht dem Bund unterstehen, bei dem jeweiligen Land liegt, im konkreten Fall beim Land Niedersachsen.

Damit gilt die Magntebahn Bau und Betriebsordnung MbBO eben nicht für die TVE, damiot ist auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nicht zuständig. Aus diesem Grund konnte das EBA auch als neutraler Gutachter auftreten.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

www.neue-einheit.com               www.neue-einheit.de

 


neue-einheit.com

 

Diskussionsbeiträge zum Artikel

 

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- Strengste und akribische Aufklärung der gesamten Umstände gefordert

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