Beschluß des Zentralkomitees 
zur Namensabänderung
 
 

           Das ZK faßt einstimmig den folgenden Beschluß: 

Es steht seit langem fest, daß die Bezeichnung Partei überholt ist, und wir legen deshalb als derzeitigen Namen der Organisation die ohnehin gebräuchliche Bezeichnung "Gruppe NEUE EINHEIT" fest. Dies ist die übliche Bezeichnung im alltäglichen Sprachgebrauch geworden und bis zu einem gewissen Grade auch die ganz naheliegende Bezeichnung. Wir legen Wert auf die Feststellung, daß wir auch als Gruppe eine parteiliche Organisation sind, und daß wir die Bezeichnung KPD/ML (Neue Einheit) weiterhin für uns in Anspruch nehmen. Das ZK hat eine Entschließung vorbereitet, die von der ganzen Organisation studiert werden soll und die als Grundlage für einen endgültigen Beschluß über den Organisationsnamen dienen kann. Das ZK hat für eine solche Änderung schon vor Jahren das ausdrückliche Mandat der Organisationskonferenz bekommen (auch sogar für eine endgültige Änderung), das zwischenzeitlich noch erneuert worden ist. 

Die Organisation sollte als ganze die Abänderung des Organisationsnamens beschließen. Das kann dann eine Bestätigung des jetzt festgelegten Namens "Gruppe NEUE EINHEIT" oder eine der Varianten sein, die immer wieder diskutiert worden sind: Revolutionäre Gruppe NEUE EINHEIT, Revolutionäre Kommunistische Gruppe NEUE EINHEIT, Proletarisch-revolutionäre Gruppe, oder andere. Natürlich hängt diese Frage auch mit der Einschätzung des Vorgehens und der inhaltlichen Diskussion zusammen. Gerade deshalb muß diese Diskussion aber ohne zu große Eile entschieden werden. Es lag immer das Problem vor, daß die Änderung dringlich war, der Verschub die Arbeit behindert hat, und auf der anderen Seite diese Frage, die mit grundsätzlichen Fragen verknüpft ist, Zeit und Entwicklung in Anspruch nimmt. Das ZK schlägt ferner für das eigene Gremium die Bezeichnung "Ständiger Ausschuß" vor, da diese dem tatsächlichen Status, der Größe und der Arbeitsweise entspricht. 
 

7./8. 6. 1998        

Zentralkomitee der  KPD/ML (NEUE EINHEIT)