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Berliner Bankgesellschaft - der größte Skandal !

AKTUELL         Juli / August 2003


Die Initiative Berliner Bankenskandal startet Unterschriftensammlung für die Durchführung eines Volksbegehrens gegen den Skandal der Berliner Bankgesellschaft:

Unterstützen Sie das Volksbegehren
"Schluss mit dem Berliner-Bankenskandal"
durch Ihre Unterschrift !!

- Der Flyer der Initiative Berliner Bankenskandal zum Volksbegehren

- Der Unterschriftbogen als pdf-Datei   
             
- Stützpunkte, wo Unterschriftsbögen erhalten und abgegeben werden können


Aus dem Antrag zum Volksbegehren „Schluß mit dem Berliner Bankenskandal!“:

"Hiermit wird beantragt, das Volksbegehren „Schluß mit dem Berliner Bankenskandal!“ zuzulassen. Es hat folgenden Wortlaut:

Das Volk von Berlin hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlich bestimmten Bankwesens in Berlin

§ 1 Aufhebung des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes

Das Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften vom 16. April 2002 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 121) wird aufgehoben.

§ 2 Auflösung der Bankgesellschaft Berlin AG
Die Bankgesellschaft Berlin AG ist aufzulösen nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist in die Insolvenz zu führen.
2. Für alle Spar- und Giroeinlagen im Privatkundengeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und ihrer Tochtergesellschaften haftet das Land Berlin, soweit sie nicht anderweitig abgesichert sind.
3. Die Landesbank Berlin wird aufgelöst.
4. Die Sparkasse des Landes Berlin wird als Anstalt des öffentlichen Rechts wiederhergestellt.
5. Die Investitionsbank Berlin wird als Anstalt des öffentlichen Rechts weitergeführt.
...

Begründung des Antrages zum Volksbegehren „Schluß mit dem Berliner Bankenskandal!“

1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist eine Fehlkonstruktion:Öffentliches Vermögen wurde einem Management unterstellt, das vom Abgeordnetenhaus und dem Senat nicht kontrolliert werden kann und sich demokratischer Kontrolle weiterhin entzieht. Eine solche Konstruktion,welche die gewählten Organe des Landes Berlin entmachtet, verstößt gegen fundamentale demokratische Regeln; sie ist demokratiewidrig.

2. Durch ihre verfehlte Geschäftspolitik hat sich die Bankgesellschaft zugrunde gewirtschaftet. Seit 1996 hat die Bankgesellschaft versucht, sich zu sanieren, und dabei die Risiken vervielfacht. Jetzt führt der Senat von Berlin diese Geschäftspolitik weiter.Das bedeutet:Ohne einen Beitrag zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin zu leisten, zehrt die Bankgesellschaft als ein parasitäres Gebilde die Landeskasse aus. Allein durch das sogenannte Risikoabschirmungsgesetz hat sich das bereits mit mehr als 52,2 Milliarden Euro (Stand:Mitte April 2003) verschuldete Berlin eine Last von weiteren 21,6 Milliarden Euro für Garantieansprüche aufgehalst; das entspricht einem ganzen Jahreshaushalt des Landes Berlin. Ein derartiges Schuldengebirge ist gegenüber den nachfolgenden Generationen unverantwortlich.

3. Zweck des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes ist es, untragbare Bankschulden, die durch private Immobilienspekulationen entstanden sind, aus Steuermitteln zu bedienen.Das Land Berlin schützt mit solchem exzessiven Geldeinsatz die Vermögensinteressen von Bauträgern und privaten Kapitalanlegern zu Lasten des Gemeinwesens.Das hat mit Marktwirtschaft – gar mit sozialer Marktwirtschaft – nicht das Geringste zu tun. Hier werden im wahrsten Sinne „Verluste sozialisiert“.Der vom Senat verkündeten Sparpolitik fehlt somit jede Glaubwürdigkeit.Den Bürgerinnen und Bürgern werden die Kürzungen und Einschnitte in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Stadtentwicklung und Soziales mit der Notwendigkeit erklärt, den Haushalt zu konsolidieren. In Wirklichkeit werden private Renditeinteressen mit öffentlichen Mitteln in Milliardenhöhe geschützt.

4.Der in unserer Wirtschaftsordnung vorgezeichnete Weg für ein Unternehmen, das nicht mehr funktionsfähig und überlebensfähig ist, wie die Bankgesellschaft, ist der Gang in die kontrollierte Insolvenz. Sinn des Insolvenzverfahrens ist es, die Unternehmensteile der Bankgesellschaft, soweit sie am Markt bestehen können, zu erhalten und solche, die es nicht sind, zu liquidieren. Ziel ist, zu retten,was zu retten ist, und einen Schnitt zu machen, der verhindert, dass sich die Risiken weiter erhöhen. Ein anderer Weg ist mit dem Gemeinwohl nicht vereinbar. Dieser Weg ist schmerzhaft sowohl für die Gläubiger – außer den Privatkunden mit ihren Spar- und Giroeinlagen, die abgesichert werden können – als auch für viele Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Gleichzeitig bietet ein Insolvenzverfahren aber auch Chancen: Unter die verfehlte Bankenpolitik des Landes Berlin wird endlich ein Schlußstrich gezogen. Die tatsächlichen Verpflichtungen des Landes Berlin und der Bankgesellschaft werden festgestellt ohne Verkleisterung durch politische Gefälligkeit, unangebrachte Kulanz und falsche Rücksichten. Das gleiche gilt für die Ansprüche des Landes Berlin und der Bankgesellschaft, insbesondere die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Veruntreuung von Vermögen der Bankgesellschaft. Nur wenn das Land Berlin sich von dem Mühlstein Bankgesellschaft an seinem Hals befreit, bekommt es auch eine Chance, anstatt der jetzigen destruktiven Politik des Sparens, Kürzens und Schließens Politik wieder zu gestalten, was dann auch neue – andere – Arbeitsplätze schaffen wird.

Die Bereinigung des Berliner Bankenskandals kann zum Beginn werden für eine politische Neuorientierung in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland."

 

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